- Dienstmann
- 1. Der Dienstmann heisst eigen an der Schrift. – Graf, 50, 164.Mhd.: Alle dienstmann die heizent eigen an der schrift. (Wackernagel, 57; Ficker, 67, 71.)2. Des Dienstmanns Hand ist die niederste am Lehne. – Graf, 559, 39.3. Dienstmannen sind nicht herrschende Macht. – Petri, III, 46.4. Dienstmanns ⇨ Eigen(s.d.) kann in die königliche Gewalt nicht kommen. – Graf, 195, 101.Unter gewissen Bedingungen fielen hofhörige Güter wieder an den Lehnsherrn zurück, aber das wahre ⇨ Eigen(s.d.) nicht; dies blieb sein Erbe. (Hermes, 193, 100.)5. Ein Dienstmann hilft auch seinen Ungenossen. – Graf, 457, 510.Nach altdeutschem Recht waren nur Standesgleiche fähig, ein gerichtliches Zeugniss abzulegen, nur der Reichsdienstmann hatte das Vorrecht, für die zu zeugen, die nicht seine Standesgenossen waren. (S. ⇨ Niederer.)Mhd.: En dinstman helpt ock sine ungenoten. (Plotz, IV, 432.)6. Ein Dienstmann ist nicht eigen. – Graf, 50, 156.In Cleve: Eyn Dyenstmanes is nyet eygen. (Kamptz, III, 40.)
Deutsches Sprichwörter-Lexikon . 2015.